Schwuler Kinderwunsch
In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist ein Kinderwunsch per se etwas komplizierter als bei Heterosexuellen. Welche Möglichkeiten gibt es als alleinstehender Mann oder schwules Paar, seinen Kinderwunsch zu erfüllen?
Ganz einfach macht es einem der deutsche Rechtsstaat sowie die beteiligten Institutionen hierbei nicht. Wir haben die denkbaren Wege zur Familiengründung zusammengetragen und versuchen, die damit verbundenen Besonderheiten zu beleuchten.
Co-Elternschaft
Bei einer Co-Elternschaft bilden Mann und Frau eine Zweckbeziehung, um auf freundschaftlicher Basis eine Familie zu gründen. In den meisten Fällen findet die eigentliche Zeugung des Kindes hierbei per Bechermethode statt. Falls es im Bekanntenkreis niemanden gibt, der für dieses Familienmodell in Frage kommt, können Interessierte sich auf Familyship registrieren, um ihr Pendant für die Co-Elternschaft zu finden.
Für wen ist die Familienform der Co-Elternschaft geeignet?
- Für Singles mit Kinderwunsch
- Für homosexuelle Paare
Besonderheiten bei der Co-Elternschaft
- Nach außen hin kann eine Co-Elternschaft wie eine klassische, heterosexuelle Beziehung wahrgenommen werden. Das kann Vor- und Nachteile haben, über die man sich im Klaren sein sollte.
- Denkbar sind auch Konstellationen, in denen ein schwules Paar zusammen mit einer alleinstehenden Frau gemeinsam ein Kind bekommt.
- Eine Co-Elternschaft ist ein lebenslanges Projekt, welches gegenseitiges Vertrauen benötigt. Die Co-Eltern sollten sich daher vor der Zeugung sehr viel Zeit nehmen, um sich kennenzulernen. In der Kennlernphase sollten zum einen der rechtliche Rahmen geklärt (Stichwort Sorgerecht) und gemeinsame Erziehungsvorstellungen definiert werden. Aber damit ist es nicht getan: um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man sein Gegenüber mit all seinen Macken sehr gut kennenlernen, bevor man mit dem gemeinsamen Familienvorhaben startet.
Rechtliche Hinweise und hilfreiche Mustervereinbarungen findet ihr auf den Seiten des LSVD.
Adoption
In Deutschland ein Kind zu adoptieren ist sehr schwierig. Grund hierfür ist unter anderem, dass immer weniger Kinder zur Adoption freigegeben werden. Auf ein Kind kamen im Jahr 2017 25 Bewerbungen. Für homosexuelle Paare ist eine gemeinsame Adoption zwar nach der Öffnung der „Ehe für alle“ möglich, jedoch weiterhin mehr Theorie als gelebte Praxis.
Schnell denkt man an eine Auslandsadoption. Immerhin hat das auch bei Madonna, Brad Pitt und anderen Showgrößen geklappt. Bei einer Auslandsadoption braucht es einen langen Atem. Zunächst benötigt ihr eine Adoptionserlaubnis. Diese wird vom Jugendamt ausgestellt. Mit der Bescheinigung wendet ihr euch dann an eine zugelassene Adoptionsvermittlungsstelle.
Da man bei einer Auslandsadoption schnell an halbseidene Institutionen gerät und damit das Thema Kinderhandel akut wird, solltet ihr die Seriosität der Stellen immer kritisch hinterfragen.
Für wen ist Adoption geeignet?
- Grundsätzlich für alle Menschen mit Kinderwunsch, die über geeignete wirtschaftliche Verhältnisse verfügen.
- Homosexuelle Paare haben es aufgrund der ohnehin geringen Vermittlungsfälle schwerer als heterosexuelle Paare. Ist ein Paar nicht verheiratet, kann nur einer der beiden eine Adoption annehmen.
Besonderheiten einer (Auslands)Adoption
- Die Wahrscheinlichkeit in Deutschland ein Kind adoptieren zu können ist recht gering.
- Bei einer Auslandsadoption hingegen braucht man einen langen Atem und sollte die Seriosität der beteiligten Institutionen sorgfältig prüfen.
Pflegekind
Sowohl für homosexuelle Paare wie auch für alleinstehende Personen ist die Aufnahme eines Pflegekindes möglich. Für viele Menschen kommt ein Pflegekind nicht in Frage, da sie Angst haben, dass ihnen das Kind später wieder weggenommen wird. Dieses unschöne Szenario kommt jedoch immer seltener vor. Man unterscheidet die folgenden Formen für die Aufnahme eines Pflegekindes:
Akutpflege / Bereitschaftspflege:
Bei der Akutpflege soll die Zeit überbrückt werden, die es braucht, damit das Pflegekind entweder zu seinen leiblichen Eltern zurückkehren kann, oder aber Pflegeeltern für ein dauerhaftes Pflegeverhältnis gefunden sind. Wie lange eines der beiden Szenarien dauert, ist im Vorfeld oft nicht abzuschätzen. Sicher ist nur, dass es eine Trennung vom Pflegekind geben wird.
Dauerpflege
Bei einer Dauerpflege ist das Ziel, das Pflegekind dauerhaft in eine Familie zu integrieren. Zwar kann es unter bestimmten Umständen dazu kommen, dass das Pflegekind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückkehrt, jedoch ist dies nur selten der Fall und geschieht auch nur ein einem schrittweise sowie begleitenden Prozess.
Professionelle Pflegestelle
Kinder, die besonders schreckliche Erfahrungen gemacht haben, werden professionelle Pflegestellen gesucht. Als professionelle Pflegestelle können sich Menschen mit einer Ausbildung im pädagogischen oder therapeutischen Bereich bewerben. Die Arbeit wird hierbei analog zu einer Arbeitsstelle vergütet.
Für wen ist ein Pflegekind geeignet?
- Grundsätzlich für alle Menschen mit Kinderwunsch, die über geeignete wirtschaftliche Verhältnisse verfügen
Besonderheiten eines Pflegekindes
- Die leiblichen Eltern eines Pflegekindes haben das Recht auf Besuchszeiten. Nicht selten verbleibt auch das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern. Die Pflegeeltern müssen demnach bereit sein, mit den leiblichen Eltern zu kooperieren.
Leihmutterschaft
Eine Leihmutterschaft kann für schwule Paare interessant sein, wenn sie sich das Sorgerecht nicht mit einer Frau teilen möchten. Bei einer Leihmutterschaft erklärt sich eine Frau bereit, schwanger zu werden (wahlweise mit einer körpereigenen Eizelle oder aber durch die Eizelle einer anderen Frau) , das Kind auszutragen, um es dann dauerhaft in die Obhut Dritter zu geben.
Für wen ist die Elternschaft per Leihmutter geeignet?
- Für schwule Paare
Besonderheiten der Leihmutterschaft
- In Deutschland ist die Leihmutterschaft ebenso verboten, wie die Vermittlung für Ersatzmütter.
- Strafbar ist die Leihmutterschaft in Deutschland primär für Ärzte. Diese dürfen eine Leihmutterschaft nicht herbeiführen. Die Leihmutter sowie die sogenannten „Bestelleltern“ machen sich hingegen nicht strafbar. Zumindest dann nicht, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 2 ESchG und § 14 b Abs. 3 AdVermiG):
- Vereinfacht ausgedrückt darf die Leihmutter das Kind nicht unter „grober Vernachlässigung ihrer Fürsorge- oder Erziehungspflicht“ jemand anderem überlassen. Sofern jedoch die Leihmutter davon ausgeht, dass es dem Kindeswohl zuträglicher ist bei den „Käufer-Eltern“ zu verbleiben, liegt keine grobe Vernachlässigung ihrer Fürsorge vor. Die Leihmutter muss hierbei davon ausgehen, dass die „Käufer-Eltern“ das Beste für das Kind erreichen möchten und hierzu auch in der Lage sind. Das genaue Vorgehen hängt davon ab, ob das Kind aus dem Samen einer der Männer entsteht oder nicht.
Details hierzu findet ihr auf den Seiten des LSVD.
Leihmuttter im Ausland
- Wenn die Leihmutter hingegen im Ausland sitzt, wird es noch einmal komplizierter. Hier unterscheiden sich die Auslegungen deutscher Gerichte. Zahlreiche Urteile maßen dem Verbot der Leihmutterschaft mehr Gewicht bei als dem Wohl des Kindes. In der Konsequenz weigerten sich Standesämter in Deutschland die Geburt des Kindes ins Geburtenregister einzutragen.
Aber: der Bundesgerichtshof ist dieser Auffassung in einem seiner Urteile nicht gefolgt. In dem entschiedenen Fall war es jedoch so, dass die Leihmutter in den USA ledig war.Die Details zu dem Beschluss findet ihr hier: Entscheidung vom 10.12.2014 (XII ZB 463/13, BGHZ 203, 350) - In einigen Staaten der USA (bspw. in Kalifornien) ist Leihmutterschaft zulässig. Insbesondere in den USA gibt es diverse Vermittlungsagenturen. Die niedrigeren rechtlichen Hürden lassen sich die Beteiligten Institutionen teuer bezahlen. Die Kosten für Leihmutter, Vermittlungsagentur und Anwaltsgebühren belaufen sich auf schätzungsweise mehrere zehntausend Dollar. Deutsche Paare, die auf die Dienste solcher Agenturen einlassen, müssen jedoch mit Problemen bei der Anerkennung ihrer Elternschaft rechnen (vgl. Hinweis des Auswärtigen Amtes).
- Bei einer Entscheidung für eine Leihmutterschaft sollte das Paar sowohl die ethischen Aspekte wie auch die rechtliche Lage bewerten.
Weiterführende Informationen
- Informationsportal des LSVD zur Leihmutterschaft
- Bundestag: Blick auf die aktuelle Rechtssprechung (Stand: 2016)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung (im Kapitel 6 geht es um die Leihmutterschaft)

Kinderwunsch erfüllen mit Hilfe von Familyship
Familyship ist eine Plattform für Menschen mit Kinderwunsch. In unserer Kinderwunsch Community lernen sich Menschen kennen, die alle einen Kinderwunsch haben. Ob klassische Familie, Co-Elternschaft, Regenbogenfamilie, Mehrelternschaft oder alleinerziehend:
bei Familyship ist dein Kinderwunsch in guten Händen. Wir begleiten dich bei deinem Weg zur eigenen Familie.